Hühner im Schnee

Die Vernunft der Unvernünftigen

Vor kurzem hat das Oberverwaltungsgericht Münster festgestellt, dass das Schreddern von männlichen Küken keinen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz darstellt. Denn wie es im Tierschutzgesetz so schön heißt:

§1 Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

§ 17 besagt:

Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

  1. ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder
  2. einem Wirbeltier
  3. a) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
  4. b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden

zufügt.

Das bedeutet im Umkehrschluss also, hat man einen vernünftigen Grund, ist das Töten und Quälen von Tieren erlaubt?

Und ein solcher vernünftige Grund liegt irgendwo auch im Auge des Betrachters? So kann ein solcher vorhanden sein, wenn ich den Angriff eines Tieres abwehren muss und es dadurch töte. Vernünftig kann der Grund jedoch auch sein, wenn ich Schweinehalter bin und mein Kunde sein tägliches Stück Fleisch auf dem Teller haben möchte. – Dann ist es vernünftig, das Tier zu schlachten. Zumindest aus Sicht des Schweinehalters – nicht des Schweines selbst…

Vernünftig ist es auch für einen Jäger, ein Tier zu erschießen und sich dessen Kopf an die Wand zu hängen. Ein Wilderer sieht es als vernünftig an, ein Tier per Falle zu fangen – und sei sie noch so qualvoll für das Opfer. Schließlich will er das Tier essen oder den Pelz verkaufen. Und auch Pelztierzüchter sehen es als vernünftig an, Nerze zu töten, weil ein anderer meint, sich mit einem toten Tier kleiden zu müssen. – Und weil sich einfach auch viel Geld mit Tierfellen verdienen lässt…

Ja – und nun soll es auch noch vernünftig sein, diese männlichen Küken lebendig in einen Schredder zu werfen oder sie zu vergasen. Denn die Geflügelwirtschaft – so das Gericht – kann mit den männlichen Tieren nun mal nichts anfangen. Und daher ist es vernünftig, sie zu töten.

Vernunft scheint das oberste Prinzip zu sein. – Und doch ist alles ganz anders: Die Vernunft hört dort auf, wo der Profit anfängt!

Beginn der Unvernunft

Wenn wir uns mal anschauen, woher diese männlichen Küken eigentlich stammen, wird sehr schnell klar, wo die Vernunft ausgesetzt hat. Denn man hat – um den Profit zu steigern – bereits vor Jahrzehnten damit begonnen, Hochleistungsrassen zu züchten. Inzwischen existieren zwei davon: Eine, die extrem viele Eier legt. Die andere, die extrem viel Fleisch ansetzt.

Und nun geht es um jene Eier legende Rasse. Einerseits hat man ihr die Eigenschaft angezüchtet, möglichst viele Eier zu legen und somit extrem profitabel zu sein. Dabei verausgaben sich die Legehennen übrigens sehr, ihre Legeleistung lässt nach etwa 16 Monaten deutlich nach und schon werden die Tiere geschlachtet. Normalerweise können Hühner 8-10 Jahre alt werden! Doch die Vernunft besagt auch hier: Ist das Huhn nicht profitabel, darf es geschlachtet werden.

Da man einen hohen „Verbrauch“ an Legehennen hat, muss man kräftig für Nachschub sorgen. Daher werden massenhaft Eier bebrütet und aus diesen schlüpfen – wie die Natur es vorgesehen hat – weibliche und männliche Tiere. Die Weiblichen haben das Vergnügen, 16 Monate im Akkord Eier zu legen, um dann im Schlachthaus zu landen. Für die männlichen Tiere hat man keine Verwendung. Da sie bekanntlich keine Eier legen und es sich nicht lohnt sie zu mästen, da sie eben kein Fleisch ansetzen, gelangen sie eben direkt vom Schlupf zum Schredder…

Genau hier also setzte die Vernunft bereits aus. Es war von Anfang an klar, dass man durch die Zucht einer akkordmäßig Eier legenden Rasse einen „Ausschuss“ produzieren würde – wie man im Fachjargon sagt: Nämlich die männlichen Küken.

Und genau hier findet sich auch der Ansatz, der gegen das Tierschutzgesetz verstößt. Denn es ist eben völlig unvernünftig, eine Rasse zu züchten, von der man weiß, dass die männlichen Tiere unrentabel sein werden und getötet werden müssen.

Schande für die Gesellschaft

Doch dies scheint egal zu sein. Das Urteil zum Schreddern von männlichen Küken ist die Legalisierung einer Perversion, mit der bereits seit Jahrzehnten das Tier immer mehr zur Sache degradiert wird. Es ist eine Schande für unsere Gesellschaft und ein weiteres Symptom eines immer kranker werdenden Systems. Ein System, in dem das Leben dem Profit absolut untergeordnet wird. In dem ein Tier eben nicht geschützt wird, wie es das Tierschutzgesetz eigentlich suggeriert!

So lange es Urteile wie dieses vom Oberverwaltungsgericht Münster gibt, in denen der Profit über das Wohl der Tiere gestellt wird, so lange man sich auf diesen „vernünftigen Grund“ berufen kann, um Perversion an unseren Mitgeschöpfen ausleben zu können, so lange bleibt das Tierschutzgesetz eine Farce.

Widerstand wirkt

Die einzige Möglichkeit, sich diesem Treiben ein wenig entgegen zu stellen, ist die vegetarische Ernährung. Oder zumindest der Kauf von Fleisch beim Biobauern des Vertrauens. Auch die Milch und Milchprodukte stammen besser aus der Biohaltung. Und in manchen Fällen kann man auch auf pflanzliche, vegane Alternativen ausweichen, ohne Abstriche machen zu müssen. Bio-Eier sind ein Muss und am besten ist es natürlich, wenn man selbst Hühner hält und somit weiß, wie sie gelebt haben…

Ich bin froh, dass mein Hühnerstall langsam Formen annimmt und guter Hoffnung, dass im Juli die ersten Bewohner einziehen können. Ich werde an dieser Stelle darüber berichten. Auch über jene Hühner, die als Legehennen über Monate in der Massentierhaltung ausharren mussten und die bei mir eine neue, artgerechte Heimat finden werden. Um hier einfach ihren Lebensabend zu verbringen und in Würde zu existieren.

Bilder vom Stall und den Hühnern gibts hier in Kürze…

 

2 Gedanken zu “Die Vernunft der Unvernünftigen

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